Es war mal das kleine Einmaleins des Sozialkundeunterrichts und der politikwissenschaftlichen Einführungsliteratur: Die 5%-Hürde ist eine der entscheidenden „Lehren aus Weimar“ und ein Garant für die Stabilität der bundesdeutschen Demokratie. Denn sie verhindere zuverlässig, dass sich extremistische Kräfte dauerhaft im Parlament etablieren können. Da die Weimarer Republik einen solchen Abwehrmechanismus nicht kannte, sei sie dem Aufstieg extremistischer Parteien schutzlos ausgeliefert gewesen. Sowas könne der Bundesrepublik nicht passieren. Ein Glück.
Pech nur, dass es längst passiert ist. Allein das würde genügen, um die Sinnhaftigkeit der Sperrklausel zu hinterfragen. Was aber, wenn sie mittlerweile sogar dazu beiträgt, die Position einer gewissen demokratiefeindlichen Partei zu stärken, die sich längst im Bundestag etabliert hat?
Um zu verstehen, wieso das der Fall sein könnte, sei zunächst an die Bundestagswahl 2013 erinnert, deren Ergebnis zur zweiten Großen Koalition unter Angela Merkel führte. Im 18. Deutschen Bundestag waren erstaunlicherweise nur vier (bzw. fünf) Parteien vertreten: CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne. Der Grund: FDP und AfD waren denkbar knapp an der 5%-Hürde gescheitert, die FDP mit 4,8 %, die AfD mit 4,7 %. Beide Parteien hatten zusammen ca. 4,1 Millionen Zweitstimmen errungen, die nicht Eingang in die parlamentarische Repräsentation gefunden haben. Zusammen mit den „sonstigen“ Parteien verfielen insgesamt sogar ca. 6,8 Mio. Zweitstimmen bzw. 15,7 % an Zweitstimmenanteil.[1]
Jede Stimme zählt? Schön wär‘s
Aktuelle Umfragewerte vor der anstehenden Bundestagswahl weisen auf ein noch drastischeres Szenario hin, das nicht völlig unrealistisch ist. Mit FDP, Linke und BSW bewegen sich gleich drei Parteien um einen Wert von 5 %. Je nach Umfrageinstitut kommen die „sonstigen“ Parteien auch auf ca. 5 bis 8 % – in Summe also ca. 20 % der Stimmen. Sollten die genannten Parteien den Einzug in den Bundestag tatsächlich verpassen, hieße das nichts anderes, als dass jede fünfte der abgegebenen Stimmen keine parlamentarische Stimme erhält. In absoluten Zahlen: Je nach Wahlbeteiligung könnten die Stimmen von über acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern verfallen. Der vor den Wahlen zur Mobilisierung oft bemühte Slogan „Jede Stimme zählt!“ müsste wie Hohn anmuten, und der 21. Deutsche Bundestag müsste sich zu Recht die Frage gefallen lassen, mit welchem Anspruch er die Breite und Pluralität der Wahlbevölkerung repräsentiert.
Der Schaden an demokratischer Legitimation für die wichtigste Institution der parlamentarischen Demokratie ist das eine, die numerische und personelle Stärkung der AfD, die damit einherginge, wäre das andere. Denn die Rechtsextremen[2] würde (wie die übrigen dann im Parlament vertretenen Parteien auch) erheblich von diesem Szenario profitieren. Der Grund: Die Sitzverteilung erfolgt nun nicht mehr gemäß dem Anteil am Gesamtergebnis, sondern in Bezug auf den Anteil an den parlamentarisch vertretenen Stimmen. Um das zu verdeutlichen, noch einmal der Blick auf 2013 und – als Beispiel – die SPD: Sie hatte bei der Wahl 25,7 % der Zweitstimmen errungen, war im 18. Deutschen Bundestag aber mit 193 von 630 Abgeordneten vertreten: 30,6 %. Das galt für alle damals im Bundestag vertretenen Parteien:
Partei | Ergebnis Zweitstimme | Mandate von 630 | Anteil Mandate | Überrepräsentation |
CDU/CSU | 41,5 % | 309 | 49,0 % | 7,5 % |
SPD | 25,7 % | 193 | 30,6 % | 4,9 % |
Grüne | 8,4 % | 63 | 10 % | 1,6 % |
Linke | 8,6 % | 64 | 10,2 % | 1,6 % |
Ein weiteres Anschauungsbeispiel bieten die deutschen Sitze im Europaparlament, nur eben umgekehrt. Denn seit 2014 finden die deutschen Wahlen zum EU-Parlament ohne Sperrklausel und auf Basis eines reinen Mehrheitswahlrechts statt. Die Effekte sind besonders leicht erkennbar, da Deutschland 99 Sitze zustehen. Es genügt also etwas weniger als ein Prozent, um einen Sitz zu erringen. Die Folge: aktuell entsenden 15 Parteien aus Deutschland Abgeordnete ins EU-Parlament, von denen bei der Wahl im vergangenen Jahr sieben über 5 % lagen, acht darunter. Diese acht Parteien schicken zusammen 15 Abgeordnete nach Brüssel und Straßburg. Wären sie an einer 5%-Hürde gescheitert, würden diese 15 Mandate auf die erfolgreichen Parteien verteilt werden, unter ihnen die AfD, die dann etwa zwei bis drei EU-Abgeordnete mehr hätte.
Kurz: Die Sperrklausel führt nicht nur zu einer fehlenden Repräsentation der ausgeschiedenen Parteien, sondern auch zu einer systematischen Überrepräsentation der erfolgreichen Parteien. Je stärker der erste Effekt, desto größer auch der zweite. Wobei gilt: je erfolgreicher eine Partei, desto größer auch die Überrepräsentation, da sie vom zu verteilenden Mandatekuchen ein größeres Stück erhält.
Droht uns eine verstümmelte Repräsentation?
Und dieser Effekt wäre so groß wie wahrscheinlich nie zuvor bei einer Bundestagswahl, sollten FDP, Linke und BSW am 23. Februar den Einzug in den Bundestag verpassen. Je nach dem, wie erfolgreich die AfD abschneiden wird, gehen dann etwa 20 % der Sitze, die von Vertreter*innen dieser drei Parteien eingenommen worden wären, an AfD-Abgeordnete, die sonst den Einzug in den Bundestag nicht geschafft hätten. Ohne Not könnte die AfD-Fraktion auf etwa 20 zusätzliche Sitze hoffen, die ihr sonst nicht zustünden. Damit einhergehend: mehr Fraktionsgelder, Mitarbeiter*innen, Ausschusssitze, Redeanteil etc. Anders ausgedrückt: Es könnte passieren, dass die 5%-Hürde demokratische Parteien aus dem Parlament fernhält, während sie die AfD und deren Zersetzungsstrategie stärkt.
Die Sperrklausel hat es also nicht nur nicht geschafft, die Etablierung der AfD im Parlament zu verhindern, sondern sie stärkt und festigt sie nun. Mehr noch: sie verhindert – zum Teil sicher, zum Teil möglicherweise – dass die Perspektiven von FDP, BSW, Linke, aber auch von VOLT, Freien Wählern und anderen im Parlament zu Wort kommen. Ohne deren inhaltliche Positionen bewerten zu wollen, bedeutet das eine Verarmung des parlamentarischen Diskurses und ein Beschneiden der demokratischen Grundrechte von vielleicht acht Millionen Wählerinnen und Wählern.
Fortsetzung folgt? Wahlrechtsdiskussionen nach der Wahl dringend gebraucht
Daher gilt: Unabhängig davon, ob das hier skizzierte Szenario eintritt oder nicht, sind die Debatten um das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag noch lange nicht abgeschlossen. Die Tage der 5%-Hürde sollten jedenfalls gezählt sein, schon allein deshalb, weil das hier beschriebene Szenario realistisch ist. Kein Wahlrecht, das auf den Prinzipien der Verhältniswahl fußt, kann es sich erlauben, ein Fünftel der Stimmen für irrelevant zu erklären. Es wird also viel zu diskutieren und vielleicht auch einiges rechtlich anzufechten sein. Denn schon der für diese Wahl gefundene Wahlrechtskompromiss zur Begrenzung der Größe des Bundestages ist – gelinde gesagt – Murks, der den Wählerinnen und Wählern kaum zu vermitteln ist. Daher gilt in der Politik ähnlich wie im Ballsport: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht auf ein gerechtes, transparentes und verständliches Wahlrecht. Wir sind mit den derzeitigen Regelungen wohl weiter davon entfernt denn je.
…. Fortsetzung hier folgt auch. Unter anderem mit einem Hinweis darauf, warum das Wahlrecht der Weimarer Republik viel, viel schöner ist. Stay tuned…
Und zur Info: Hier eine Übersicht von Sperrklauseln weltweit. Vielleicht sollten wir von Albanien lernen, und unsere Sperrklausel einfach auf 2,5 % halbieren?
[2] Ich folge bei dieser Wortwahl der Hape-Kerkeling-Doktrin, der zufolge eine „in Teilen“ rechtsextreme Partei in Gänze rechtsextrem ist.
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